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Studium für internationale Studierende zurück
Für die Zulassung zum Studium in Österreich sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen.
  • Gleichwertiges Reifezeugnis (Gleichwertigkeit beruht auf zwischenstaatlichen Abkommen, einer Nostrifikation oder ergänzenden Prüfungen)
  • Die besondere Universitätsreife für das gewählte Studium (Recht der unmittelbaren Zulassung zum gewünschen Studium im Land des Reifezeugnisses/Studienabschlusses). Es kann notwendig sein, dass du eine mögliche Zulassung für dein gewähltes Studium in dem Land, in dem das Reifeprüfungszeugnis ausgestellt wurde, nachweisen musst. Allerdings gibt es einige Ausnahmen – erkundige dich direkt an der jeweiligen Universität.
  • Kenntnis der deutschen Sprache. Ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) belegst du durch eine Deutschmatura, den Besuch einer deutschsprachigen Schule oder durch das Bestehen der Universitätssprachprüfung (dies kann von Uni zu Uni variieren!).
  • Zulassungsfristen für die Aufnahme zum Studium (gilt nicht für EU-BürgerInnen)
    • Für das Wintersemester bis spätestens 1. September
    • Für das Sommersemester bis spätestens 1. Februar

Studienbeitrag

Studierende aus Drittstaaten müssen pro Semester einen Studienbeitrag in der Höhe von 363,36 Euro pro Semester bezahlen. Studierende aus der EU sowie Studierende, die auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages ÖsterreicherInnen in Hinblick auf den Berufszugang gleichgestellt sind (z.B. Personen aus einem EWR-Land, Konventionsflüchtlinge) müssen erst dann den Studienbeitrag bezahlen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als zwei Semester überschreiten. Am besten du erkundigst dich vorab an deiner Universität.

Derzeit muss man für die Aufenthaltsbewilligung rund EUR 690,- pro Monat an Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhaltes nachweisen. StudentInnen dürfen in Österreich nur arbeiten, wenn sie auch eine Arbeitsbewilligung vom AMS bekommen. Die Bundesvertretung der ÖH ist um eine Angleichung an EU-Status für alle ausländischen Studierenden bemüht.

Beratungsstellen

AusländerInnenreferat der ÖH, 1040 Wien, Taubstummengasse 7-9, Tel. 01-310 88 80-27, -49; E-Mail: auslaenderInnenreferat@oeh.ac.at

Österreichischer Austauschdienst (ÖAD), Agentur für Internationale Bildungs- und Wissenschaftskooperation, 1090 Wien, Alserstraße 4/1/3/8,
Tel: 01- 4277-28101; Fax: 01-4277-9281

Für die Universität Wien: Student Point, 1010 Wien, Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
www.univie.ac.at/studentpoint, studentpoint@univie.ac.at, 0043(1)4277/10600

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