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Fortsetzung des Studiums zurück
  Die Meldung zur Fortsetzung des Studiums muss im Gegensatz zur Zulassung, die nur am Anfang des Studiums erfolgt, zu Beginn eines jeden Semesters durchgeführt werden.

Meldung der Fortsetzung des Studiums:

Die Meldung der Fortsetzung erfolgt ab dem 2. Semester einfach durch das Einbezahlen deines Studienbeitrages/ÖH-Beitrages. Es ist nicht notwendig, dass du dich wie zu Beginn an der Uni persönlich meldest!

Beachte: du verlierst deine Zulassung, bist also kein/e StudentIn mehr, wenn du den Betrag nicht innerhalb der Zulassungsfrist bezahlst!

Studium an verschiedenen Unis:

Wenn du an verschiedenen Unis studierst, meldest du die Fortsetzung nur dort automatisch, wo du den Studienbeitrag/ÖH-Beitrages bezahlst! Du musst dich an den anderen Unis selbst aktiv um die Fortsetzung kümmern – bezahlen musst du dort natürlich nicht noch einmal! Es ist aber möglich, dass die Universitäten aufgrund der neuen Studienbeitragsregelung unterschiedliche Forderungen an dich stellen. In diesem Fall muss für eine Meldung der Fortsetzung an allen Universitäten, der höchste Betrag bezahlt werden.

Studium wechseln:

Wenn du dein Studium wechseln oder ein zusätzliches Studium beginnen willst, musst du auch zuerst den Studienbeitrag bezahlen. Dann musst du dich in der Zulassungsstelle (Studienabteilung, Evidenzstelle, etc.) melden.

Dafür benötigst du folgende Unterlagen:

  • Ausweis für Studierende 
  • Studienblatt (jedes Semester bekommst du nach der Fortsetzung des Studiums ein Studienblatt zugeschickt, auf dem deine Studiendaten aufgelistet sind.)
  • Reifezeugnis
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