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Erkundige dich auf jeden Fall vor der Reise nach Österreich über die Möglichkeit der Aufnahme an der jeweiligen Universität! |
Die Bedingungen für StudienwerberInnen, die keine österreichische Matura haben, sind etwas komplizierter. In manchen Fällen reicht das Reifezeugnis alleine nicht. Auch müssen Deutschkenntnisse vorhanden sein, damit man ein ordentliches Studium beginnen kann.
Für Informationen zur Zulassung internationaler Studierender wendet man sich am besten an die Stelle für die Studienzulassung – an manchen Universitäten sind auch eigene Beratungsstellen eingerichtet!
Wird man von einer Universität in Österreich angenommen, bekommt man einen Zulassungsbescheid. Mit diesem kann man eine Aufenthaltserlaubnis in der österreichischen Botschaft beantragen.
Keine Aufenthaltserlaubnis ist notwendig für
Eine Aufenthaltserlaubnis ist notwendig für
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StudienbewerberInnen eines Nicht-EU-Mitgliedslandes und
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jene, die ÖsterreicherInnen gleichgestellt sind, bei einer geplanten Aufenthaltsdauer von mehr als sechs Monaten.
Diese muss erstmalig vom Ausland aus beantragt werden und ist eine Voraussetzung für die Einreise nach Österreich. Das Antragsformular ist bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde erhältlich. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden.