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Studienbeihilfe zurück
Anspruch auf Studienbeihilfe haben alle österreichischen Staatsbürger/innen oder gleichgestellte Ausländer/innen.

 Die Voraussetzungen:

  • soziale Bedürftigkeit; für die Berechnung herangezogen wird:
    • Einkommen der Eltern (außer bei Selbsterhalter/innen)
    • Einkommen der Studierenden
    • Einkommen des Ehepartners, wenn der/die Studierende verheiratet ist
  • Altersgrenze
    • Beginn des Studiums vor dem 30. Geburtstag
    • bei Selbsterhalter/innen kann die Altersgrenze bis 35 Jahre steigen
  • Es darf noch kein Studium abgeschlossen sein
    • Ausnahme bei Doktorats-/Masterstudium
  • günstiger Studienerfolg
    • nach den ersten beiden Semestern muss ein bestimmtes Ausmaß an positiv absolvierten Prüfungen erbracht werden
  • Mindeststudienerfolg
    • Muss in der Antragsfrist des 3. Semesters nachgewiesen werden, um eine Rückforderung der bezogenen Studienbeihilfe auszuschließen (Mindeststudienerfolg = halbes Stundenausmaß des günstigen Studienerfolges)
  • Anspruchsdauer nicht überschreiten
    • Die Anspruchsdauer umfasst die Mindeststudienzeit des jeweiligen Abschnitts zuzüglich eines Semesters.
    • Überschreitest du die Anspruchsdauer, so besteht erst wieder Anspruch auf Studienbeihilfe, wenn du im nächsten Abschnitt bist. ABER: Für den ersten Abschnitt darfst du nicht länger als die doppelte Mindeststudienzeit plus ein Semester brauchen, sonst besteht für die folgenden Abschnitte kein Anspruch auf Studienbeihilfe.
weiterführende Informationen
 Beihilfenart/-höhe hängt von vielen Faktoren ab 
 Versicherungen für Student/innen 
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