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Art und Höhe der Beihilfe zurück
Wissenswertes über Art und Höhe der Beihilfen.

Die Höhe der Beihilfe ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • Wohnort der Eltern
    • Musst du zum Studieren deinen Heimatort bzw. deine Heimatstadt verlassen, ist die Beihilfe höher, als wenn die Eltern am Studienort wohnen.
  • Familienstatus
    • Den höheren Betrag bekommen auch Vollwaisen, verheiratete Studierende, Studierende mit Kind(ern), Selbsterhalter/innen
  • um die zumutbaren Leistungen wird die Beihilfe gekürzt
    • Unterhaltsleistung der Eltern oder eines eventuell vorhandenen Ehepartners
    • Eigenleistung des Studierenden
    • Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag

Wichtig: Du verlierst den Anspruch auf Studienbeihilfe wenn:

  • du die Antragsfrist für die Beihilfe nicht einhältst
  • du die Zuverdienstgrenze überschreitest
  • du den Studienerfolg nicht nachweisen kannst und
  • mehr als zweimal das Studium wechselst

Stipendien- und Beihilfenarten

  • Selbsterhalter/innen-Stipendium
    • vor der ersten Zuerkennung von Studienbeihilfe musst du dich mind. vier Jahr selbst erhalten haben.
  • Studienabschluss-Stipendium (SAS)
    • Für alle, die sich in der Studienabschlussphase befinden und in den letzten vier Jahren mind. drei Jahre zumindest halbtagsbeschäftigt waren und noch nicht 41 Jahre sind. Hinweis: Auch Kindererziehungszeiten werden berücksichtigt.
  • Familienbeihilfe
    • Für Kinder bis zum max. 27. Lebensjahr, die noch in Berufsausbildung stehen, können Eltern Familienbeihilfe beziehen
  • ÖH-Sozialfonds
    • Eine einmalige, finanzielle Unterstützung gibt es für Studierende in einer speziellen Notlage. Derzeit gibt es folgende Fonds: Sozialfonds, Wohnfonds, Kinderfonds, Kinderbetreuungsfonds, Mediationsfonds, Psychotherapiekostenfonds und das Alfred Dorfer Stipendium für allein erziehende Studierende.
  • Leistungs- und Förderungsstipendien
    • die Universitäten vergeben Leistungsstipendien bei hervorragender Studienleistung bzw. Förderstipendien für wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten
  • Beihilfen für Auslandsstudien
    • Bezieher/innen von Studienbeihilfe können für Auslandssemester zusätzlich eine Auslandsbeihilfe bei der Studienbeihilfenbehörde beantragen.
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