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Der Geldprofi - Wissen ist dein Kapital!
Haben wir uns im letzten Jahr in den ersten Geldprofi-Ausgaben intensiv mit der Geldanlage befasst, wollen wir euch zum Jahresbeginn einige Informationen zur Kontoeröffnung und Kontoführung geben.
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Wer braucht überhaupt ein Konto?
Früher gab es selten Lohn- und Gehaltskonten, da der Lohn vom Arbeitgeber oft in bar ausbezahlt wurde. Darum hört man heute auch noch vereinzelt den Begriff „Lohnsackerl“. Da sich der Umgang mit Bargeld mit der Zeit aber als äußert unpraktisch erwies, setzten sich nach und nach Bezugskonten durch, die heute für jedermann in vielen verschiedenen Ausprägungen als Drehscheibe für die persönliche Geldverwaltung dienen.
Je nach Lebenssituation gibt es die unterschiedlichsten Kontoarten:
| Jugendkonto |
Studentenkonto |
| Lehrlingskonto |
Lohn- bzw. Gehaltskonto |
| Taschengeldkonto |
Pensionskonto |
| Privatgirokonto (z.B. als Zweitkonto) |
Geschäftsgirokonto (z.B. für Selbständige) |
Egal wie sich die verschiedenen Konten auch nennen, sie haben eines gemeinsam: sie sollen uns den Umgang mit Geld, also den Zahlungsverkehr und die Beschaffung von Bargeld erleichtern.
Sie bieten eine Reihe von Vorteilen:
- Überweisung von Geldbeträgen ins In- und Ausland
- Möglichkeit zur Einrichtung von Dauer- und Einziehungsaufträgen
- Kunden- und Bankkarten zur Beschaffung von Bargeld an Automaten auch außerhalb der Öffnungszeiten
- Aufladen des Wertkartenhandys an Bankomaten
- QUICK-Zahlungen in Geschäften und Automaten mittels Kundenkarte
- Kredit- und Bankomatkarten zum bargeldlosen Einkaufen
- Vereinbarung von Überziehungsrahmen für kurzfristig höheren Geldbedarf
- Möglichkeit zur Erteilung einer Zeichnungsberechtigung damit auch ein Zweiter auf das Konto zugreifen kann
- Zugriff auf das Konto über das Internet oder Handy (Online-Banking)
Wer kann ein Konto eröffnen?
Grundsätzlich kann jeder ab dem 18. Lebensjahr selbständig ein Konto bei einer Bank eröffnen. Zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr ist je nach Kontoart die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich; unter 14 Jahren in jedem Fall.
Für die Eröffnung reicht ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. der Führerschein, Reisepass oder Personalausweis) und ein Meldezettel auf dem die aktuelle Adresse vermerkt ist.
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